Für öffent­li­che und pri­va­te Gebäu­de ange­nom­me­nes Per­so­nen­auf­kom­men, wel­ches als unmit­tel­ba­re Ein­wir­kung auf die Glas­chei­be, im größ­ten anzu­neh­men­dem Fall, nicht den Glas­bruch des Pro­duk­tes her­bei­führt, und eine Absturz­ge­fahr offen­bart. Man geht dabei von Wer­ten bis 1,0 knw (öffent­lich) bzw. 0,5 knw (pri­vat) aus.

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