Für öffentliche und private Gebäude angenommenes Personenaufkommen, welches als unmittelbare Einwirkung auf die Glascheibe, im größten anzunehmendem Fall, nicht den Glasbruch des Produktes herbeiführt, und eine Absturzgefahr offenbart. Man geht dabei von Werten bis 1,0 knw (öffentlich) bzw. 0,5 knw (privat) aus.
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