Die wichtigsten Veredelungen für Ihren Glaszuschnitt
Schnittkante: Die Kante ist nach dem Zuschnitt unbearbeitet und kann Ausmuschelungen, Schneidspuren, Kantenbeschädigungen und einen Über- oder Unterbruch aufweisen.
Kanten gesäumt: Die gesäumte Kante entspricht einer Schnittkante, deren Ränder mit einem Schleifwerkzeug gebrochen sind. Sie eignet sich nicht als freistehende Kante. Die Kante weist noch Über- oder Unterbruch oder Ausmuschelungen auf.
Kanten maßgeschliffen: Die Glasscheibe wird durch Schleifen der Kantenoberfläche auf das erforderliche Maß gebracht. Die maßgeschliffene Kante kann mit gebrochenen Rändern ausgeführt werden. Blanke Stellen & Ausmuschelungen sind zulässig.
Kanten poliert: Der Glaszuschnitt wird maschinell mit Diamant- und Polierscheiben gesäumt und poliert. Polierspuren in gewissem Umfang sind zulässig. Die polierte Kante eignet sich gut für Glastischplatten und Glasablagen.
Gehrungskante: Die Gehrungskante bildet mit der Restkante einen Winkel α von 1° bis 45°. Die Ausführung erfolgt miest mattgeschliffen oder poliert. Die Gehrungskante wird meist zur Verklebung von 90° Ecken genommen.
Facettenschliff: Die Facette bildet mit der Oberfläche einen Winkel α von 3° bis 45°. Die Ausführung erfolgt als Schnittkante oder poliert. Der Facettschliff wird oft als Stillelement bei Spiegeln oder Türverglasungen gewählt.