Die wich­tigs­ten Ver­ede­lun­gen für Ihren Glas­zu­schnitt

Schnitt­kan­te: Die Kan­te ist nach dem Zuschnitt unbe­ar­bei­tet und kann Aus­mu­sche­lun­gen, Schneid­spu­ren, Kan­ten­be­schä­di­gun­gen und einen Über- oder Unter­bruch auf­wei­sen.

Kan­ten gesäumt: Die gesäum­te Kan­te ent­spricht einer Schnitt­kan­te, deren Rän­der mit einem Schleif­werk­zeug gebro­chen sind. Sie eig­net sich nicht als frei­ste­hen­de Kan­te. Die Kan­te weist noch Über- oder Unter­bruch oder Aus­mu­sche­lun­gen auf.

Kan­ten maß­ge­schlif­fen: Die Glas­schei­be wird durch Schlei­fen der Kan­ten­ober­flä­che auf das erfor­der­li­che Maß gebracht. Die maß­ge­schlif­fe­ne Kan­te kann mit gebro­che­nen Rän­dern aus­ge­führt wer­den. Blan­ke Stel­len & Aus­mu­sche­lun­gen sind zuläs­sig. 

Kan­ten poliert: Der Glas­zu­schnitt wird maschi­nell mit Dia­mant- und Polier­schei­ben gesäumt und poliert. Polier­spu­ren in gewis­sem Umfang sind zuläs­sig. Die polier­te Kan­te eig­net sich gut für Glas­tisch­plat­ten und Glas­ab­la­gen.

Geh­rungs­kan­te: Die Geh­rungs­kan­te bil­det mit der Rest­kan­te einen Win­kel α von 1° bis 45°.  Die Aus­füh­rung erfolgt miest matt­ge­schlif­fen oder poliert. Die Geh­rungs­kan­te wird meist zur Ver­kle­bung von 90° Ecken genom­men.

Facet­ten­schliff: Die Facet­te bil­det mit der Ober­flä­che einen Win­kel α von 3° bis 45°. Die Aus­füh­rung erfolgt als Schnitt­kan­te oder poliert. Der Facett­schliff wird oft als Still­ele­ment bei Spie­geln oder Tür­ver­gla­sun­gen gewählt.

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